PROVISIONSFREIER VERKAUF
Bereits mit Eigenmitteln von ca. 30 % des Kaufpreises werden Sie Eigentümer einer Wohnung in einem klassischen Wiener Wohnhaus. Als Wohnungseigentümer werden Sie im Grundbuch eingetragen. Die Wohnung ist unbefristet an einen Altmieter zu historisch gedeckeltem Mietzins vermietet.
Potential
Mit Bestandsfreiwerdung kann bei Neuvermietung bzw. nach einer gegebenenfalls erforderlichen Wohnungssanierung der Mietzins um ein Mehrfaches angehoben, die Wohnung selbst genutzt oder mit einer hohen Wertsteigerung veräußert werden.
Steuerliche Betrachtung
Der Gesetzgeber greift nicht in bestehende Alt-Mietverträge ein, dafür besteht aber folgende Ausnahmenregelung zur Liebhabereiverordnung: Dem wirtschaftlichen Nachteil der Mietzinsbeschränkung wird dahingehend Rechnung getragen, dass unabhängig von der tatsächlichen Miete für die Erreichung des steuerlichen Totalgewinnes fiktive marktkonforme Mieten angesetzt werden können. Unter der Annahme angemessener Mieterträge wird der Totalgewinn im Regelfall, abhängig von der Höhe der Eigenmittel, bereits innerhalb der ersten 10 Jahre erreicht. Bei Häusern, die vor 1915 errichtet wurden, kann jährlich eine 2%-ige AfA vom Gebäudeanteil (= 80 % der Anschaffungskosten) geltend gemacht werden.
Nach Erreichen des nach den Bestimmungen der Liebhabereiverordnung ermittelten Totalüberschusses kann die Wohnung ohne einkommensteuerlicher Nachteile selbst genutzt bzw. mit einer erheblichen Wertsteigerung wiederverkauft werden. Eine Veräußerung der Wohnung sollte jedoch generell nicht vor Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses erfolgen (siehe Informationen zur Liebhaberei).
Durch diese Geldanlage können sich auch steuerliche Vorteile ergeben, die aber von den persönlichen Verhältnissen abhängig und daher mit Ihrem Steuerberater zu besprechen sind.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.